Wissenswertes von A – Z

Bereits vor Ihrem ersten Praxisbesuch helfen wir Ihnen bei den wichtigsten Fragen, die es rund um Ihre Therapie zu klären gilt. Im Folgenden finden Sie Wissenswertes zu unserer Praxis und zum Therapieablauf.

 

Ersttermin: Was Sie mitbringen sollten:

An die bewilligte Verordnung Ihres Arztes für ergotherapeutische Behandlungen sollten Sie ebenso denken wie an eventuell vorhandene Röntgenaufnahmen, Befunde oder ähnliches.


Wieso muss ich als Kassenpatient eine Zuzahlung leisten? Und wie wird die berechnet?

Generell ist die ergotherapeutische Behandlung eine Kassenleistung.
Gesetzlich Versicherte sind verpflichtet, einen Eigenanteil an die Krankenkasse ab zu führen. Die Zuzahlung für den Versicherten beträgt 10,00 Euro pro Rezept plus 10{e040f41080928c5b87a11504c0a7f29ed2a1c0b0f6e017bd7b0c4afeb686e59f} der Behandlungskosten. Dieser Betrag wird von den Heilmittelerbringern eingezogen und ohne Abzug an die Krankenkasse ab geführt.
Selbstverständlich erhalten Sie eine Quittung.

Kostenübernahme: Wir helfen gerne weiter

Bei Fragen zum Thema Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse informieren wir Sie gerne vor Ort oder per Telefon. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 03724 667347.

Können die Therapeuten auch zu mir nach Hause kommen?

Ja, jedoch muss ein Hausbesuch immer vom Arzt verordnet sein.

Weshalb kann ich meine Verordnung nicht in ein paar Wochen fortsetzen?

Um einen Behandlungserfolg zu ermöglichen, ist es wichtig regelmäßig zur Therapie zu erscheinen. Ausserdem darf eine Verordnung nicht länger wie 14 Tage unterbrochen werden.

Therapiezeiten: Auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt

Termine können individuell nach Ihren Wünschen mit dem jeweiligen Therapeuten vereinbart werden. Bitte beachten Sie eventuelle Vorlaufzeiten.